Heimlicher Vaterschaftstest

Wenn ein Kind zur Welt kommt und die Eltern dieses Kindes zu dem Zeitpunkt der Geburt verheiratet sind, wird der Vater automatisch als gesetzlicher Vater des Kindes angesehen. Er hat damit sämtliche Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind. Sind die Eltern nicht verheiratet, erfolgt zumeist eine offizielle Vaterschaftsanerkennung entweder auf eigenen Wunsch, ansonsten im Falle der Trennung der Eltern auch unter "Druck" des zuständigen Jugendamtes. Im Grunde ist es völlig egal, ob die Eltern verheiratet sind oder ob der Vater eines nichtehelichen Kindes die Vaterschaftsanerkennung freiwillig abgegeben hat, vor dem Gesetz ist dieser Mann der gesetzliche Vater und hat sämtliche Pflichten zu erfüllen.


Selbstverständlich hat er bezüglich des Kindes dann auch Rechte. Die Verpflichtungen bestehen darin, dass der gesetzliche Vater finanziell für das Kind aufzukommen hat, entweder durch Naturalunterhalt, sofern sich das Kind im Haushalt des Vaters aufhält oder aber auch durch Barunterhalt, sofern die Eltern des Kindes getrennt leben und sich das Kind bei der Mutter aufhält. Diese Unterhaltsverpflichtung besteht unabhängig davon, ob dem Vater das anteilige Sorgerecht, das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder ein Umgangsrecht obliegt. Die Düsseldorfer Tabelle gibt bekannt, welcher Unterhalt für ein Kind bestimmten Alters vom gesetzlichen Vater zu zahlen ist.

Zweifel an der Vaterschaft
Nicht selten kommen dem Vater nach der Geburt eines Kindes Zweifel auf, ob dieses Kind wirklich sein Nachkomme ist. Die Folge ist schnell ein heimlicher Vaterschaftstest. Aber nicht jeder Vater denkt direkt nach der Geburt an solche Dinge, zumeist sind es Bekannte oder Verwandte, die dem Vater eintrichtern, ein heimlicher Vaterschaftstest wäre angebracht. Warum es gerade ein heimlicher Vaterschaftstest sein soll, liegt zumeist daran, dass die Väter trotz der Zweifel an der Vaterschaft nicht möchten, dass die Ehefrau von diesem Vorhaben Wind bekommt. Das Problem liegt jedoch darin, dass ein heimlicher Vaterschaftstest ebenfalls eine DNA-Analyse fordert und dafür eine entsprechende DNA-Probe des Kindes notwendig ist. Ein heimlicher Vaterschaftstest heißt im Grunde "heimlicher Vaterschaftstest", weil die notwendige DNA-Probe des Kindes heimlich entnommen wird (Haare, Speichel etc.) und in das entsprechende Analyse-Labor eingereicht wird. Ein paar Tage später erhält man dann in der Regel das Ergebnis Schwarz auf Weiß.

Heimlicher Vaterschaftstest – Gesetzliche Anerkennung
Sollte es durch eine Vaterschaftsanfechtungsklage zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung der Eltern kommen, wird ein heimlicher Vaterschaftstest zu Beweiszwecken vor Gericht nicht anerkannt. Aufgrund der Tatsache, dass die DNA-Probe für einen heimlichen Vaterschaftstest eben gerade heimlich entnommen wurde und das Testergebnis gefälscht sein könnte, wird vor Gericht – wenn der berechtigte Zweifel glaubhaft dargelegt wurde – ein gerichtlich angeordneter Vaterschaftstest zu Beweiszwecken verwendet.