Vaterschaftstest - Kosten
Nachdem die Frage geklärt ist, dass man gerne einen Vaterschaftstest durchführen lassen möchte, kommt die nächste Frage auf, und zwar diejenige, was ein Vaterschaftstest kosten darf. Nicht jeder Vater kann sich einen solchen Test problemlos leisten kann, so dass ein Vergleich der Vaterschaftstest Anbieter Sinn macht. Hier wird Google zwar zu einem guten Helfer, allerdings kann Google nicht die Qualität der aufgelisteten Bewerber bewerten.
Im Internet werden regelrechte Wettbewerbe geführt, indem auf zeitweilige Angebote hingewiesen wird oder gar ein Massenrabatt geboten wird. In der Regel kann man bereits einen Vaterschaftstest für 159 Euro bekommen. Hierbei werden dann lediglich Vater und Kind getestet. Sollen auch die Gene der Mutter verglichen werden, um den Vaterschaftstest weitere Sicherheit zu geben, wird oft ein Aufpreis verlangt. Auf der anderen Seite gibt es auch Vaterschaftstests, die mehr als 600 Euro kosten. Was man wissen muss ist, dass nicht jeder günstige Vaterschaftstest auch qualitativ ordentlich durchgeführt wird, aber auch ein hoher Preis nicht unbedingt für Qualität stehen muss. Hier ist es leider unumgänglich, nicht nur Preise zu vergleichen, sondern auch das Angebot genau zu studieren.
Vaterschaftstest aus der Apotheke
Einen Vaterschaftstest kann man sich mittlerweile sogar für relativ wenig Geld in der Apotheke kaufen. Zuhause entnimmt man dann die Speichelprobe und verschickt die steril eingepackten Proben per Post an das jeweilige Labor.
Vaterschaftstest - Kosten bei gerichtlicher Anordnung
Kommt es nach der Einreichung einer Vaterschaftsanfechtungsklage zu einem gerichtlichen Verfahren, werden die Kosten durch die hinzu kommenden Rechtsanwalts- und Gerichtskosten erhöht. Einmal davon abgesehen, dass die vereidigten Sachverständigenbüros auf dem Sachgebiet Vaterschaftstest sicherlich höhere Preise in Rechnung stellen, als die für private Vaterschaftstests werbenden Unternehmen, fallen zusätzlich Rechtsanwaltskosten an, die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet werden sowie selbstverständlich die Gerichtskosten. Die exakte Kostenverteilung wird am Ende des Verfahrens durch das Gericht festgestellt. In der Regel werden dem Kläger bzw. Antragsteller (Vater) die Kosten auferlegt, sofern sich seine Klage nicht bestätigt und diese abgewiesen wird. Ein vorher außergerichtlich durchgeführter Vaterschaftstest kann leider kostenmäßig nicht in das gerichtliche Urteil aufgenommen werden.